Entdecken Sie ein für sich nachteiliges Foto oder Video im Internet, haben Sie ein Recht auf Löschung dieses Fotos/Videos. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Es reicht allerdings nicht, wenn Sie sich auf einem Foto einfach nur hässlich finden – die Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein.
Gehen Sie folgendermaßen gegen eine Rechtsverletzung vor
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Speichern Sie sich zum Beweis einen Screenshot der Website, wo die betreffende Aufnahme hochgeladen wurde.
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Kontaktieren Sie schriftlich die Person oder das Unternehmen, welche/s Ihr Foto/Video veröffentlicht hat, und/oder die Website-BetreiberInnen und bitten Sie um Löschung. Setzen Sie eine Frist (z. B. drei Wochen) bis zu der das Foto/Video entfernt sein sollte. In den meisten Sozialen Netzwerken finden Sie bei jedem Bild den Link „Foto melden“.
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Sollte das nichts nützen, können Sie in gravierenden Fällen mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen drohen und Ihre Rechte vor einem Gericht geltend machen. Lassen Sie sich vorher bei der Internet Ombudsstelle dazu beraten.
Achtung
Eine Garantie, dass unerwünschte Inhalte nicht anderswo im Netz auftauchen, haben Sie nicht. Das Internet vergisst nicht so schnell: Trotz Löschung an der ursprünglichen Stelle bleiben Texte, Fotos, Videos etc. oft noch jahrelang im Web gespeichert und können von anderen NutzerInnen weiterverbreitet werden.